Wenn es nicht möglich ist, einen Mann direkt in die Begutachtung mit einzubeziehen besteht die Möglichkeit, das Erbmaterials der Eltern des Mannes (die möglichen Großeltern) für eine Abstammungsbegutachtung zu verwenden.
Können beide Elternteile mit einbezogen werden, so kann ein Gutachten erstellt werden das dem direkten (Untersuchung des möglichen Vater) kaum nachsteht. Steht lediglich ein Elternteil des Mannes zur Verfügung, muss der Untersuchungsaufwand erweitert werden, um zu einem aussagekräftigen Gutachten zu gelangen. Lassen Sie sich unverbindlich in Ihrem speziellen Fall durch unsere Sachverständigen beraten.