Unsere Gutachten (privat oder durch richterlichen Beschluss in Auftrag gegeben) werden immer nach der aktuellen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23, Abs. 2, Nr. 4 und Nr. 2b erstellt.
Da das Verfahren mit dem Vorgehen bei gerichtlichen Gutachten identisch ist, werden unsere privat in Auftrag gegebene Abstammungsgutachten in der Regel vor Gericht voll anerkannt.