Der Vaterschaftstest für Gerichte und Behörden

Ein privat in Auftrag gegebenes Abstammungsgutachten (z.B. bei Vaterschaftstests, Verwandschaftstests, Geschwisterschaftstests, Großelterntests, Zwillingstests oder Tests wegen erweiterter Verwandschaft) ist für alle beteiligten Personen kein alltäglicher Vorgang. Die Mitarbeiter in unserem Institut helfen Ihnen bei der Organisation der Entnahme, dem Überwachen der Termine und informieren ggf. über Besonderheiten.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach unter:
T. +49 4152 803 154 oder info@abstammung.de

Unser institutseigenes Labor analysiert Ihre Proben. Die vereidigten Abstammungsgutachter validieren Ihr Gutachten persönlich. Die Gutachten sind richtlinienkonform, leitlinienkonform und entsprechen dem Gendiagnostikgesetz. Die ab dem 01.02.2011 vorgeschriebene Akkreditierung nach DIN ISO 17025 erfüllt unser Labor bereits seit 2006.

Profitieren Sie von erfahrenen Gutachtern, deren Abstammungsgutachten durch modernste molekularbiologische Methoden höchstmögliche Präzision garantieren.

SICHERE ANTWORTEN FÜR IHRE FRAGEN ZUM THEMA ABSTAMMUNGSGUTACHTEN und VATERSCHAFTSTESTS

Rechtliche Grundlagen, Ablauf, Varianten, Kosten: Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Team vom Institut für Serologie und Genetik immer gerne zur Verfügung.

AUSGANGSLAGE 1
Sie sind im rechtlichen Sinne Vater des Kindes, da Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet waren bzw. Sie die Vaterschaft anerkannt haben.

Bei begründetem Verdacht können Sie die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Zur Klärung zieht das Gericht in aller Regel ein von ihm in Auftrag gegebenes Abstammungsgutachten heran. Auch wenn Sie als Vater ausgeschlossen werden, tragen Sie die Verfahrenskosten mit, denn jede Partei hat neben den eigenen außergerichtlichen Kosten für den Rechtsanwalt noch die Hälfte der Gerichtskosten (inkl. Abstammungsgutachten) zu zahlen.

Werden Sie als Vater bestätigt, gehen die Prozesskosten komplett zu Ihren Lasten. Mit einem Gutachten lässt sich dieses Risiko vorab vermeiden, da bei erwiesener Vaterschaft eine Anfechtungsklage sinnlos wäre. Im Falle des Ausschlusses Ihrer Vaterschaft können Sie das Abstammungsgutachten vor Gericht verwenden und anteilige Kosten sparen. Auch wenn die Mutter des Kindes den Test verweigert, haben Sie das Recht, die Vaterschaft zu überprüfen (§ 1598a BGB).

Mit entsprechendem Gerichtsbeschluss dürfen Sie ein Labor beauftragen und das Gutachten für eine gerichtliche Entscheidung nutzen oder eben nicht. So kann auch bei Ausschluss der Vaterschaft die
juristische Vaterschaft behalten werden!

AUSGANGSLAGE 2
Sie waren nicht mit der Mutter verheiratet und haben die Vaterschaft nicht anerkannt.

Benennt die Mutter Sie als Vater des Kindes, wird das Jugendamt Sie auf die Vaterschaft verklagen, sofern Sie die Anerkennung verweigern. Wenn Sie jetzt durch ein gesetzeskonformes Gutachten nachweisen, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind, verzichten die Behörden in der Regel auf weitere Schritte und Sie ersparen sich die Kosten und Umstände einer Vaterschaftsklage. Gleiches gilt, wenn
das Gutachten Ihre Vaterschaft bestätigt, denn so verfügen Sie über eine sichere Entscheidungsgrundlage zur Anerkennung der Vaterschaft ohne einen teuren Prozess vorab.

ABSTAMMUNGSGUTACHTEN UND VATERSCHAFTSTEST FÜR PRIVATE BELANGE

Auch im rein privaten Bereich kommen Abstammungsgutachten zum Einsatz. Ob Gerüchte in der Familie entkräftet oder „neue“ Verwandtschaftsbeziehungen bestätigt werden sollen – ein Abstammungsgutachten gibt Antworten und allen Beteiligten Sicherheit. Sind alle untersuchten Personen einverstanden, kann der Test auch von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN

Die Erstellung von Abstammungsgutachten unterliegt strengen Richtlinien, die durch das Gendiagnostikgesetz (GenDG) geregelt sind. Die wichtigsten Vorgaben für Sie als Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben.
  • Heimliche Tests sind verboten und strafbewehrt.
  • Die Probenentnahme muss durch eine neutrale Person (i. d. R. einenArzt) erfolgen, in dessen Gegenwart alle Beteiligten ihre Zustimmung bekunden müssen.

ORGANISATION & ABLAUF DES ABSTAMMUNGSGUTACHTENS

Rufen Sie uns bitte zunächst unverbindlich an. Nach ausführlicher Beratung senden wir Ihnen das Auftragsformular zu.

T. +49 4152 803 154

Wichtig für Sie: Kosten fallen erst bei der Rücksendung des Auftrags an! Ist der Auftrag bei uns eingegangen, organisieren wir die Probenentnahme beim gewünschten Arzt, der von uns alle notwendigen Materialien zur Entnahme und Identitätssicherung erhält. Sie können dann einen Termin in der Praxis vereinbaren, wo Sie die Einverständniserklärung unterschreiben und Ihr Arzt nach der erforderlichen Identitätsfeststellung die Wangenschleimhautabstriche nimmt.

Die Praxis schickt Proben und Formulare an unser Institut zurück, wo die Analyse der Ergebnisse erfolgt. Im Anschluss erstellen wir das offizielle Gutachten für Sie.

WIE VIEL KOSTET EIN ABSTAMMUNGSGUTACHTEN?

Ein Gutachten des Instituts für Serologie und Genetik erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und kostet in der Standardkonstellation (möglicher Vater, Mutter, Kind) 290,– Euro. Eventuell berechnet der Arzt Ihnen zusätzlich die Probenentnahme. Die Untersuchung jeder weiteren Person, z. B. ein zweites Kind, kostet 132,– Euro. Steht die Mutter nicht zur Verfügung, ist ein erhöhter Untersuchungsaufwand erforderlich.

Dieses Defizienzgutachten, bei dem Mann und Kind getestet werden, beläuft sich auf 290,– Euro zuzüglich der Kosten für die Probenentnahme. Grundsätzlich gilt, dass Abstammungsgutachten keine medizinischen Leistungen sind und weder über die gesetzlichen noch privaten Krankenkassen abgerechnet werden können. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bequem in Raten zu zahlen.

Fordern Sie hierfür einfach unsere Ratenzahlungsvereinbarung an.

SACHKOMPETENZ UND ERFAHRUNG

Ein Abstammungsgutachten ist für alle Beteiligten etwas Außergewöhnliches mit weitreichenden Folgen.
Umso wichtiger ist die kompetente Beratung und Durchführung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Organisation der Entnahme, der Terminkoordination und informieren über Besonderheiten. Das
institutseigene und forensisch akkreditierte Labor analysiert Ihre Proben. Die Abstammungsgutachter validieren Ihr Gutachten persönlich.

Wir unterschieden nicht zwischen privat und gerichtlich beauftragten Gutachten. So erhalten Sie auch in Ihrem Gutachten die von Gerichten geschätzten zusätzlichen Leistungen wie generelle Doppelbestimmung aller Systeme aus zwei Wangenabstrichen.