Probenentnahme

Eine wesentliche Grundlage für gerichtlich angeordnete und gerichtlich verwertbare Abstammungsgutachten ist die korrekte Probenentnahme und Identitätssicherung. Sie ist durch die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission bei Abstammungsgutachten zwingend vorgegeben.

Zur Untersuchung verwenden wir garantiert DNA-freie Spezialabstrichtupfer, mit denen Zellen von der Mundschleimhaut abgestrichen werden. Das Untersuchungsmaterial wird durch die Spezialhülle konserviert und ist bei Raumtemperatur nahezu unbegrenzt lagerbar.

IDENTITÄTSSICHERUNG (zwingend durch die Gendiagnostik-Kommission vorgegeben)

Damit keine Verwechslungen vorkommen oder gar falsche Probanden getestet werden, nimmt der Arzt eine Identitätssicherung vor. Dazu trägt er die Anschrift der Beteiligten sowie die Nummern der Personalausweise oder die Daten der Geburtsurkunden in einen Identitätsbogen ein. Dieser wird mit Fingerabdrücken oder bei Kleinkindern mit einem Fußabdruck und einem Foto des Probanden versehen. Der Arzt beschriftet die Proben in Ihrem Dabeisein. Der Versand der Proben ins Labor wird von der Praxis übernommen, um ein Verwechseln oder Austauschen der Proben zu verhindern.